Bericht: 14. Partnerdialog Zukunft der ambulant-ärztlichen Versorgung: Wo steht Sachsen?

 

Bericht: 14. Partnerdialog Zukunft der ambulant-ärztlichen Versorgung: Wo steht Sachsen?, 08. März 2023, BioInnovationsZentrum Dresden

- Datum: 08. März 2023, 16:00 – 19:00 Uhr

- Ort: BioInnovationsZentrum Dresden

- Veranstalter: Carus Consilium Sachsen GmbH (CCS)

Rahmenbedingungen und Ausgangssituation:

Die Verlagerung stationärer medizinischer Behandlungen in den ambulanten Bereich ist schon seit längerem erklärtes Ziel der Gesundheitspolitik. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema nochmals verschärft und eine Entwicklung ins Rollen gebracht, die mittel- und langfristig die Umwandlung bisher stationärer Fälle in ambulante Leistungen zum Ziel hat.

Ist dieser Trend, hin zur Ambulantisierung auch in Sachsen zu verzeichnen? Zu dieser Frage unter dem Titel „Zukunft der ambulant-ärztlichen Versorgung: Wo steht Sachsen?“ hatte das Carus Consilium Sachsen (CCS) Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsregion Carus Consilium Sachsen, des Freistaates Sachsen sowie überregionale Interessenten deshalb zum 14. Partnerdialog nach Dresden eingeladen.

Insbesondere sollte der Frage nachgegangen werden, ob der Freistaat Sachsen die struk-turellen Voraussetzungen für eine Stärkung der ambulanten Versorgung, vor allem in den ländlichen Regionen, bietet und ob dieser Wandel hin zu ambulanten Behandlungen und Zentren genügend Zuspruch bei Behandlern und Behandlungseinrichtungen wie auch bei den Patientinnen und Patienten sowie den regionalen Körperschaften vor Ort finden wird. In einem Exkurs wurde auch der Blick auf das Nachbarland Schweiz gerichtet.

Programm

Die Begrüßung zur Veranstaltung 14. Partnerdialog erfolgte durch Holger Scholze (Bör-senanalyst und Moderator; zugleich Präsident von Dynamo Dresden), der die Veranstaltung moderierte sowie durch Johannes Klaus, Geschäftsführer Carus Consilium Sachsen.

Prof. Dr. med. D. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, AöR und Sprecher der Gesundheitsregion Carus Consilium Sachsen (CCS) wies in seiner Begrüßung noch einmal kurz auf die Geschichte der Gesundheitsregion Carus Consilium Sachsen (CCS) hin, die seit 2009 mehr als 600 Partner aus ca. 200 Institutionen der Bereiche Forschung, Krankenversorgung, Gesundheitsvorsorge, Patientenvertretung, Wirtschaft und Politik, vor allem in Ostsachsen, verbindet.

Ausgangspunkt für die Etablierung einer Gesundheitsregion in Ostsachsen war dabei vor allem der BMBF-Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft“ (2010 - 2015).


Im Anschluss sprach Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesell-schaftlichen Zusammenhalt in einem Fachgrußwort zum Thema „Ist Sachsen für die neuen ambulanten Versorgungsformen ausreichend gewappnet?“.

Dabei erinnerte die Ministerin noch einmal an die „Corona-Bilanz“ in Sachsen, das heißt der Zeit seit 2020, wobei insbesondere die knapp 17.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona zu denken geben, die im Vergleich mit anderen Regionen relativ hoch erscheinen.

Corona-Infektionsfälle in Sachsen

Sachsen gesamt (Stand 10. März 2023)


Absolute Zahl der Infektionen

1.956.087

Gesamttodesfälle

16.822

Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) je 100.000 Einwohner in Deutschland nach Bundesländern (Stand: 07. März 2023)

Sachsen

416

Thüringen

393

Sachsen-Anhalt

289

...


Berlin

151

Bremen

143

Schleswig-Holstein

119

Regionalisierung und Zentrenbildung

Im Kontext der aktuellen Diskussionen zur Regionalisierung der gesundheitlichen Versorgung und der Etablierung von (spezialisierten) Zentren wies die Ministerin auch auf neuere Studien zu den Überlebensvorteilen für Krebspatienten bei Behandlung in zertifizierten Zentren hin; u.a. eine groß angelegte Studie auf Basis von bundesweiten AOK-Abrechnungsdaten und Daten aus vier regionalen klinischen Krebsregistern. Besonders groß war laut dieser Analyse der Krebsregister-Daten der Überlebensvorteil durch die Zentrenbehandlung bei Gebärmutterhalskrebs (minus 25,9 % Sterblichkeit), neuroonkologischen Tumoren (minus 15,8 %), Lungenkrebs (minus 15,0 %) und Brustkrebs (minus 11,7 %)

Paracelsus Klinik Reichenbach + Krankenhausgesetz

Nach der Insolvenz der Paracelsus Klinik in Reichenbach im Sommer 2022 sollen sich die Türen dort endgültig Ende März 2023 schließen. Stadt, Landkreis und Freistaat ringen um eine Nachfolgelösung. Es werde nun ein Konzept für ein medizinisches Zentrum entwickelt, um die Versorgung in der Region zu sichern. In etwa einem Monat sollen mit allen Beteiligten die Fortschritte ausgewertet werden, so Sozialministerin Petra Köpping.

Neues Krankenhausgesetz ab 01. Januar 2023 in Kraft

Im Dezember 2022 hat der Sächsische Landtag ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Gesundheitsministerin Petra Köpping: Ziel für Sachsen ist es, auch im Jahr 2030 die Menschen mit hoher Qualität im Krankenhausbereich zu versorgen. Dafür braucht es eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und auch mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft. Ziel ist und bleibt, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird. Dafür bietet das neue Sächsische Krankenhausgesetz den rechtlichen Rahmen.

Das Krankenhausgesetz enthält v.a. Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. In der Novellierung werden insbesondere folgende neue Schwerpunkte gesetzt:

  • Sektorenübergreifende Versorgung: die Zusammenarbeit der Leistungserbringer wird stärker in den Fokus gerückt. Zudem wird das „Gesundheitszentrum“ als „Untergruppe der Regelversorgungshäuser“ gesetzlich verankert. Damit soll die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum unterstützt werden. Außerdem können Modellvorhaben gefördert werden

  • Qualität: Das neue Sächsische Krankenhausgesetz trifft auch Regelungen, um die Qualität stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigen zu können. So können z.B. bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhaus-planes die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses Bestandteil des Krankenhausplanes werden

  • Regionalität: Mit dem Krankenhausgesetz wird die Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkonferenzen geschaffen. Diese können zu konkreten planerischen Schwerpunkten gebildet werden und sollen insbesondere den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten die Möglichkeit bieten, bereits frühzeitig gestaltend mitzuwirken

  • Digitalisierung: Die Digitalisierung im Krankenhaus birgt viele Chancen, um die Patientenversorgung der Zukunft zu verbessern und zu sichern, zum Beispiel mithilfe von Telemedizin. Im Krankenhausgesetz werden Anreize für die weitere Digitalisierung gesetzt, z.B. im Rahmen der Pauschalförderung

Für patientengerechte Lösungen in Sachsen

In diesem Zusammenhang haben sich Sächsische Vertreter der Selbstverwaltung und der sächsischen Kommunen und Landkreise am 08. Februar 2023 mit Ministerin Köpping getroffen, um über die Empfehlungen der Regierungskommission (BMG) zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung und deren Auswirkungen auf die mittelfristige Planung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen zu sprechen.


Im Anschluss folgte der Beitrag von Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) zur Stärkung der ambulanten Versorgung in ländlichen Regionen – ein Überblick der aktuellen Situation.

Karte: Überblick zum Stand der vertragsärztlichen Versorgung, 03.02.2023

Bedarfsplanung: Hausärzte - Hausärztliche Versorgung, 48 Planungsbereiche

Beschlussstand des Landesausschusses: 01.02.2023


Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/foerderung/foerdermassnahmen-landesausschuss/

Folgende Fördermaßnahmen stehen in Sachsen zur Verfügung (Stand 01.04.2022):

  • Förderpauschale: Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit

  • Mindestumsatz: Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebs

  • Quereinstieg Allgemeinmedizin: Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin

  • Hausarzt auf Probe: Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung

  • SPV-Förderung: Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte

  • Förderung Weiterbildungspraxen: Zuschlag zu den Aufwendungen von weiterbildenden Ärzten

  • NÄPA-Förderung: Zuschlag zur Fortbildung als nicht-ärztliche Praxisassistenten

  • Haltepauschale: Sicherstellungszuschlag zur Aufrechterhaltung der vertragsärzt-lichen Tätigkeit

  • Förderung von Weiterbildungspraxen: Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte

  • Haltepauschale: Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit über das 65. Lebens-jahr hinaus

Neben diesen neuen Maßnahmen stehen auch weiterhin die ab 01. Juli 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses zur Verfügung:

  • Förderpauschale: Zuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in förderfähigen Regionen

  • Mindestumsatz: Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz zur Reduzierung des Unternehmerrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes

  • Quereinstieg Allgemeinmedizin: mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden

  • Hausarzt auf Probe: Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung

  • SPV-Förderung: Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) teilnehmende Ärzte

Weitere Förderungsmaßnahmen:


Weitere Projekte: Gesundheitskioske:

Hauptaufgabe der Gesundheitskioske soll es sein, den Zugang von Patientinnen und Pa-tienten mit besonderem Unterstützungsbedarf, v.a. in sozial benachteiligten Regionen, zur Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren. Langfristig sol-len bundesweit 1.000 Gesundheitskioske aufgebaut werden.


Krankenhausreform: Drei Versorgungsstufen sollen es richten

Eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzte Regierungskommission hat Vorschläge für einen weitgehenden Umbau der deutschen Krankenhausversorgung vor-gelegt. Darin schlagen die Mitglieder der Kommission insbesondere drei strukturelle Neu-erungen vor. Künftig sollen die deutschen Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen un-terteilt werden. Jeder Stufe sind Mindestanforderungen zugeordnet.

Um das heterogene System der Krankenhausstrukturen in Deutschland zu vereinheitlichen, schlägt die Kommission vor, die Krankenhäuser in drei Level zu unterteilen:

  • Level-1-Krankenhäuser sind demnach Krankenhäuser der Grundversorgung

  • Level-2-Krankenhäuser sind Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktver-sorgung

  • Level-3-Krankenhäuser übernehmen die Maximalversorgung

Level-1-Krankenhäuser sollen dabei noch einmal unterteilt werden in Level-1n-Häuser, die die Notfallversorgung sicherstellen, und Level-1i-Häuser, die eine sektorenübergreifende Versorgung anbieten. Dabei sollen in Level-1i-Häusern akutpflegerische Leistungen mit Akutpflegebetten vorgehalten werden.


Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren spielen eine zunehmende Rolle in der ambulanten Ver-sorgung, gerade auch im Ländlichen Raum. Seit mehreren Jahren ist dabei eine zunehmende Kommerzialisierung, insbesondere mit der Thematik der investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), zu beobachten. Die Bundesärztekammer hat sich nunmehr aktuell (09.01.2023) mit Positionen zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung zu Wort gemeldet.

Delegation ärztlicher Leistungen

Abschließend machte Dr. Heckemann noch einige Anmerkungen zum Themenkomplex „Delegation ärztlicher Leistungen“. Derzeit gibt es für Sachsen, v.a. zwei Ansätze:

  • Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa)/NäPa-Fortbildung: neben der bestehen-den Option, die NäPa-Fortbildung begleitend mit 200 Euro monatlich gefördert zu bekommen, können Ärzte in versorgungskritischen Regionen ab 01. April 2022 alternativ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro beantragen

  • Community Health Nurses (CHN): der Tätigkeitsbereich der CHN ist weit gefächert und hängt davon vom Bedarf in der jeweiligen Gemeinde/Region und in der Bevölkerung ab. CHN sind u. a. AnsprechpartnerInnen für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftige, SeniorInnen, Menschen in sozialen Notlagen, Geflüchtete, Menschen mit Sucht- oder psychischen Erkrankungen etc.

    Im
    Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist festgeschrieben, dass das Berufsbild der Community Health Nurse (CHN) zur Stärkung der primären Gesundheitsversorgung in Deutschland etabliert werden soll

    In
    vielen Ländern sind Community Health Nurses (CHN) fester Bestandteil des Ge-sundheitssystems. So übernehmen sie in Großbritannien und in skandinavischen Ländern einen Teil der medizinischen Grundversorgung. Auch in den USA, in den Niederlanden und in Kanada sind CHN Teil der gesundheitlichen Primärversorgung


Der Darstellung der Situation in Deutschland und insbesondere in Sachsen folgte der Beitrag von Andreas Dreier, Bereichsleiter Spitex und Sozialdienst, Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW „Ambulante Versorgung – können wir von der Schweiz lernen?“

Regelung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung zu „Ambulant vor Stationär“

Seit dem Januar 2019 gilt laut der Krankenpflege-Leistungsverordnung die Regelung „am-bulant vor stationär“ (AVS). Diese Regelung gilt für ausgewählte Gruppen von elektiven, also nicht dringlichen Eingriffen. Sie soll eine angemessene ambulante Leistungserbringung fördern, wo sie medizinisch sinnvoll, patientengerecht und ressourcenscho-nend ist. Konkret heißt das: Ab dem 01. Januar 2023 gilt schweizweit eine Liste mit 18 Gruppen von Eingriffen.


Ambulante Versorgung in der Stadt

Advanced Practice Nurses (APN) als PflegeexpertInnen, leisten in der Schweiz einen wichtigen Beitrag in der Gesundheitsversorgung. Ihre Kernkompetenzen sind:

  • direkte klinische Praxis

  • Experten-Coaching und Beratung

  • Konsilien und Konsultationen

  • Ethische Entscheidungsfindung

  • interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • klinisches und fachspezifisches Leadership

  • Forschungskompetenz und evidenzbasierte Praxis


Ambulante Versorgung auf dem Land

Beispiel: 5610 Wohlen (ca. 15.000 Einwohner), Spitex Freiamt; Dienstleistungen wie Pflege, Hauswirtschaft, Ambulatorium


Hospital at Home“ Zürich

PatientInnen wollen so schnell wie möglich nach Hause nach einer Operation. Die dezen-trale und patientenzentrierte Versorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eine sta-tionäre Aufnahme nach einem Notfall läßt sich vermeiden, wenn die medizinische und pfle-gerische Behandlung auch zu Hause möglich wäre. Dies verfolgt das Konzept „Hospital at Home“. Es ist ein innovatives Behandlungskonzept, bei dem PatientInnen mit einer Er-krankung, die bisher eine Hospitalisation erfordert, im häuslichen Umfeld therapiert werden.

 

Nach einer Pause mit Networking und einer moderierten Plakatbegehung regionaler Versorgungsprojekte stimmte der Vortrag „Praxis in der ambulanten Versorgung“ von Dr. med. Marcus Meixner, Facharzt für Allgemeinmedizin in Hoyerswerda und Mitglied im Ärzte-Netz Ostsachsen e.G., auf die dann anschließende Diskussion ein.

Dr. Meixner konzentrierte sich in seinem Beitrag vor allem auf die 7.308 im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen (10.918 im stationären Bereich), wobei 4.995 Ärzte in einer Niederlassung tätig sind, 2.313 in Praxen und MVZ angestellt.

Diese freiberufliche, selbständige Tätigkeit in der eigenen Niederlassung bringt dabei eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich, ebenso wie Chancen und Risiken, wie sie auch andere Selbständige und Unternehmer in der sozialen Marktwirtschaft tragen. Das betrifft sowohl das eigene Handeln wie auch das Praxisteam, die Mobilien und Immobilien, wo der niedergelassene Arzt/die Ärztin mit persönlichem und finanziellem Risiko einstehen.

Im Kontext der Diskussion um die Ambulantisierung von medizinischen Leistungen sollte dabei auch Berücksichtigung finden, dass die niedergelassenen Ärzte den überwiegenden Anteil der Arzt-Patienten-Kontakte übernehmen (über 70 Millionen). Dagegen nehmen sich die bisherigen 252.000 ambulant-operativen Arzt-Patienten-Kontakte eher bescheiden aus.


Den Abschluss des Partnerdialogs bildete ein Fachgespräch zur „Ambulantisierung in Sachsen – Wunschdenken oder realisierbar?“ mit:

  • Prof. Dr. med. D. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

  • Carmen Baumgart, Geschäftsführerin der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

  • Assessor jur. Friedrich R. München, Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

  • Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes, AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

  • Dr. med. Marcus Meixner, Facharzt für Allgemeinmedizin in Hoyerswerda und Mitglied im Ärzte-Netz Ostsachsen e.G.

In diesem Gespräch wurden noch einmal die verschiedenen Standpunkte der Teilnehmer und der durch sie vertretenen Institutionen (Klinik, Arztpraxis; KV, KGS) und Bereiche (am-bulant, stationär etc.) artikuliert sowie die Notwendigkeit, auch noch einmal andere, unkon-ventionelle, vielleicht „radikale“ Ansätze (im Sinne von an die Wurzel gehend) zu suchen.

Fazit:

Die Veranstaltung 14. Partnerdialog Zukunft der ambulant-ärztlichen Versorgung: Wo steht Sachsen? war - nach den langen Wochen und Monaten der Corona-Pandemie – wieder eine gute Gelegenheit, sich vor Ort und „vis-a-vis“ über die gegenwärtige Situation im Ge-sundheitswesen, vor allem in Sachsen, sowie die aktuellen und langfristigen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung auszutauschen.


Autor des Beitrags:
Joachim Preißler

Dipl.-Philosoph
Dipl.-Gesundheitswissenschaftler

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