Staatsregierung beschließt Maßnahmenpaket für eine gute Versorgung im Freistaat Sachsen

Wenn Sachsen der demographische "Alterspionier " Deutschlands ist, dann soll der Freistaat auch "Fortschrittspionier" sein, der an der Spitze im Vergleich der Bundesländer steht, wenn es um innovative Lösungen geht, so die Sächsische Staatsregierung und insbesondere Sozialministerin Barbara Klepsch.

Dafür haben wir im Kabinett zwei grundlegende Entscheidungen getroffen: Wir bringen die Richtlinie für die regionalen Pflegebudgets auf den Weg und die Förderrichtlinie Heilberufe. 

Erstens: Die Sächsische Staatsregierung stellt im „Zukunftspakt Sachsen“ erneut Mittel zur Unterstützung der Kommunen zur Verfügung. Die Sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte erhalten kurzfristig 50.000 Euro.

Zweitens: Die Förderrichtlinie Heilberufe beinhaltet fünf Förderbereiche. Mit der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) sollen z.B. Ärztinnen und Ärzte in ihrer Weiterbildung unterstützt werden, damit sie eine fachärztliche Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt in ländlichen Regionen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst aufnehmen können. 

Weiterhin sollen Hebammen und Entbindungspfleger einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit erstmals oder erneut in Sachsen aufnehmen wollen. 

Zugleich eröffnet die Förderrichtlinie die Möglichkeit, zukünftig nach themenspezifischen Förderbekanntmachungen Modellvorhaben zu fördern. 

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