Internationale Investoren gewinnen? Für Health-Startups wird das noch schwerer

Gesundheits-Startups haben es schon schwer genug, internationale VCs zu finden. Eine neue Verordnung aus Berlin baut neue Hürden auf und schwächt den Standort Deutschland.




Gesundheits-Startups dürften es in Zukunft noch schwerer haben, Wagniskapital von Investoren außerhalb der Europäischen Union zu erhalten. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verschärft und eine Meldepflicht für außereuropäische Beteiligungen an deutschen Unternehmen der Gesundheitsbranche eingeführt.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hierzu: „Wir müssen von kritischen Unternehmenskäufen aus Drittstaaten im Gesundheitssektor rechtzeitig erfahren und diese prüfen können. Es geht nicht darum, unseren offenen Investitionsstandort in Frage zu stellen, aber wir müssen hier genauer hinschauen können, wenn nötig. Das betrifft etwa Impfstoffe, Medikamente und medizinische Schutzausrüstung. Denn so können wir verhindern, dass medizinisches Know-how und Produktionskapazitäten, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung essentiell sind, ins Ausland abfließen. Die aktuelle Corona-Krise zeigt diese Notwendigkeit.“

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (PDF, 126 KB) beschlossen. Im Mittelpunkt dieser 15. AWV-Novelle steht der Gesundheitssektor. Zukünftig greift eine Meldepflicht, wenn unionsfremde Unternehmen Anteile von mehr als 10 % an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nase-Masken) oder Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten (u.a. Beatmungsgeräte) entwickeln oder herstellen.

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