Sachsen plant "Gesundheitsnotstandsgesetz"

 AHA-Formel plus Lüften, Warn-App und Impfung in Piktogrammen dargestellt. Quelle: Robert Koch-Institut
Quelle: RKI

Sachsens Regierung plant nach übereinstimmenden Zeitungsberichten ein "Gesundheitsnotstandsgesetz". Mitten in der Corona-Pandemie wolle das Land die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen staatlicher Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern, berichtete die "Sächsische Zeitung" am Mittwoch ebenso wie die Leipziger Volkszeitung

"Die Beschaffung von medizinischer Technik, persönlichen Schutzausrüstungen und sonstigem Material" habe sich "als schwierig oder anfällig, kostenintensiv und hinsichtlich der Lieferketten und Transportwege teilweise als instabil erwiesen", zitierte die Chemnitzer "Freie Presse" aus der Begründung. Das Sächsische Sozialministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu Details äußern.

Kabinett will Gesetzentwurf diskutieren
Nunmehr soll sich das Kabinett in der kommenden Woche mit dem Gesetzentwurf befassen. Dieser sieht besondere Befugnisse vor; unter anderem bei der Material- und Personalversorgung im Fall eines "Gesundheitsnotstandes". Das sei eine Konsequenz aus Mängeln bei der bisherigen Pandemiebekämpfung. Der Gesundheitsnotstand selbst soll explizit durch die Landesregierung festgestellt werden können. Das sorgt bei der Opposition für heftige Kritik - und nicht nur dort.

Kritik der Opposition
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Schaufel, mahnt die fehlende Transparenz an. Das geplante Notstandsgesetz würde der Regierung erhebliche zusätzliche Befugnisse gewähren. Dies im Alleingang ohne Beteiligung des Parlaments, der Öffentlichkeit und Experten aus der Wissenschaft anzuschieben, sieht er als hochproblematisch an.

Auch die Linke kritisiert die fehlende Parlamentsbeteiligung, vor allem in dieser Hinsicht gäbe es in Sachsen einen akuten Notstand, sagt Rico Gebhardt, der Vorsitzende der Fraktion Die LINKE im Sächsischen Landtag.

 

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