Sachsen plant "Gesundheitsnotstandsgesetz"
Quelle: RKI
Sachsens Regierung plant nach übereinstimmenden Zeitungsberichten ein "Gesundheitsnotstandsgesetz". Mitten in der Corona-Pandemie wolle das Land die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen staatlicher Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern, berichtete die "Sächsische Zeitung" am Mittwoch ebenso wie die Leipziger Volkszeitung.
"Die Beschaffung von medizinischer Technik, persönlichen Schutzausrüstungen und sonstigem Material" habe sich "als schwierig oder anfällig, kostenintensiv und hinsichtlich der Lieferketten und Transportwege teilweise als instabil erwiesen", zitierte die Chemnitzer "Freie Presse" aus der Begründung. Das Sächsische Sozialministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu Details äußern.
Kabinett will Gesetzentwurf diskutieren
Nunmehr soll sich das Kabinett in der kommenden Woche mit dem
Gesetzentwurf befassen. Dieser sieht besondere Befugnisse vor; unter
anderem bei der Material- und Personalversorgung im Fall eines
"Gesundheitsnotstandes". Das sei eine Konsequenz aus Mängeln bei der
bisherigen Pandemiebekämpfung. Der Gesundheitsnotstand selbst soll
explizit durch die Landesregierung festgestellt werden können. Das sorgt
bei der Opposition für heftige Kritik - und nicht nur dort.
Kritik der Opposition
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Schaufel,
mahnt die fehlende Transparenz an. Das geplante Notstandsgesetz würde der Regierung
erhebliche zusätzliche Befugnisse gewähren. Dies im Alleingang ohne
Beteiligung des Parlaments, der Öffentlichkeit und Experten aus der
Wissenschaft anzuschieben, sieht er als hochproblematisch an.
Auch die Linke kritisiert die fehlende Parlamentsbeteiligung, vor allem
in dieser Hinsicht gäbe es in Sachsen einen akuten Notstand, sagt Rico
Gebhardt, der Vorsitzende der Fraktion Die LINKE im Sächsischen Landtag.
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