Warum hat die Medizinische Fakultät der TU Dresden einen Sonderstatus?
Foto: TUD: Dr. Andreas Handschuh, Kanzler der TU Dresden
Eigenes Budget, eigenes Bewerbungsverfahren, eigene Corona-Regeln: Die Medizinische Fakultät an der TU Dresden hat ganz offensichtlich einen gewissen Sonderstatus. MDR AKTUELL-Hörer Richard Künzel fragt sich, warum das so ist.
- Da die medizinische Fakultät der TU Dresden auch für die Krankenversorgung zuständig ist, hat sie einen gewissen Sonderstatus.
- Der Freistaat Sachsen hat an der TU Dresden deshalb eine gesetzliche Sonderregelung eingeführt, die eine separate Verwaltung erlaubt.
- Laut dem studentischen Senator Lutz Thies führt diese Autonomie teilweise zu einem problematischen Selbstverständnis an der Medizinischen Fakultät.
Ein eigenes Budget, ein eigenes Bewerbungsverfahren, eigene Corona-Regeln: Dass es eine Sonderstellung der Medizinischen Fakultät an der Universität gibt, bestätigt auch der Kanzler der TU Dresden, Dr. Andreas Handschuh. Er betont: "Sie nimmt wie jede andere Fakultät Aufgaben in Forschung und in der Lehre wahr, aber gleichzeitig auch in der Krankenversorgung. Aus diesem Zusammenspiel zwischen Forschung, Lehre und Krankenversorgung hat sich der Gesetzgeber gedacht, dass es auch ein Gesamtsystem geben muss."
Während es an anderen Fakultäten Studierende und Lehrende gibt, kommt an
der Medizinischen Fakultät noch eine weitere Gruppe hinzu: die
Patientinnen und Patienten. Die Studierenden lernen an ihnen;
gleichzeitig müssen die Kranken besonders geschützt werden. Deshalb hat der Freistaat Sachsen eine gesetzliche Sonderregelung für die Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig eingeführt.
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